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NEWS 2004

Newsletter vom 26.02.2004

 

Liebe(r) Ikarus Saar anbei der neue UL-Newsletter.

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Neuzulassung Trener Baby
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Am 18. Februar wurde für das Ultraleichtflugzeug "Trener Baby" die
Musterzulassung (zunaechst mit 450 kg) erteilt.
Das Trener Baby ist ein verkleinerter (optischer) Nachbau
des bekannten Kunstflugklassikers Zlin 126.
Musterbetreuer ist die Flaeming Air GmbH, Flugplatz
Oehna-Zellendorf.
Infos: www.flaemingair.de/Charter/Flugzeuge/Trener-Baby/trener-baby.html

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1. Tragschrauberzulassung
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Rotorfreunde wird es freuen - der 1. Gyrokopter ist als UL
zugelassen. Der MT03 Gyro wird von der Autogyro GmbH in Hildesheim
gebaut und vertrieben. Der 2 sitzige Tragschrauber wird von einem Rotax 912 S angetrieben
und hat einen erstaunlichen Geschwindigkeitsbereich von 30 km/h bis 160 km/h.
Ein Rettungsgerät entfällt wegen der Rotorblätter - der Tragschrauber kann
aber - wie sein Verwandter, der Hubschrauber - bei Motorausfall mittels Autorotation
landen. Zum Tragschrauber Fliegen ist eine spezielle Lizenz noetig, die in Hildesheim
in er Flugschule erworben werden kann. Ab 47.750 Euro kann´s dann los gehen.
Infos: www.mt-tragschrauber.de


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Eurofox bald mit 472.5 kg
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Ikarusflug, deutscher Importeur und Musterbetreuer des EUROFOX teilt mit, dass die Auflastung
kurz bevorsteht. Der wegen seines Flügelklappsystems beliebte Hochdecker wird ab Frühjahr 04
mit der erhöhten Zuladung ausgeliefert. Auch für alle bisher mit 450 kg Abflugmasse gelieferten
Flugzeuge wurde eine einfache Möglichkeit der nachträglichen Umrüstung auf die 472,5 kg gefunden.
Weiteres bei www.ikarusflug.de

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1. EMF Generalversammlung (European Microlight Federation)
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Die Vertreter der 16 Mitgliedsländer trafen sich in Paris. Themenschwerpunkte waren
die Lizensierung und Zulassung von Luftsportgeräten, bzw. die unterschiedliche
Behandlung in Europa, mit dem Ziel eine Vereinheitlichung, basierend auf den jeweils
liberalsten Regelungen zu erreichen. Beispiel Medical: Frankreich verlangt gar keines -
in England reicht der Autoführerschein zum Fliegen von Flugzeugen bis 2 to. MTOW!
Die Forderung Deutschlands und einiger anderer Länder nach einem Medical Klasse II (nach
JAR FCL) für Ul-Piloten läßt sich nicht durch Unfallstatistiken untermauern. Hier soll
ein liberalisierter Vorschlag ausgearbeitet werden.


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Wieder Motorendiebstahl
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In Wallduern wurden am 18. Februar von zwei Ultraleichtflugzeugen die Motoren
gestohlen.
Es handelt sich um einen Jabiru 2200 mit der Werk-Nr. 22A 1484 und um einen
Rotax 912 UL mit der Werk-Nr. 4402925.
Das Luftsportgeraete-Büro (www.daec.de/lsgb) nimmt hierzu Hinweise entgegen.


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Sunny bald mit 248 kg Zuladung
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Das Team um Alexander Dewald war zwischen den Jahren nicht untaetig. Es wurden viele Projekte
zu Weiterentwicklung der Flugzeuge auf den Weg gebracht und auch durchgefuehrt. Unter anderem wurden
die notwendigen Belastungstests erfolgreich absolviert, um die Sunny für 450 kg Abflugmasse zuzulassen.
Auf dem Weg zur 450 kg Zulassung liegt DEWALD-Leichtflugzeugbau somit voll im Plan.
Im Augenblick wird die Flugerprobung durchgefuehrt und die Laermmessung steht auch noch auf dem Programm.
Da keine großen Aenderungen vorgenommen werden mussten, wird dies sicherlich zuegig weiter vorangehen.


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Neu Version Ul Theorie Lernprogramm
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Das beliebte Programm von Tricky Applications ist auf den aktuellen
Berichtigungsstand des offiziellen Fragenkataloges gebracht worden.
Neukunden können weiterhin die kostenlose Demo-Version 10 Tage mit den Fragen aus
dem Bereich "Flugfunk" testen. Die Vollversion kostet weiterhin 28 EUR (incl. MwSt.)
und kann via Registrierung mit der Programm-ID über www.ul-theorie.de bezogen werden.

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Frankreichtour im Mai
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Die ULKO´s Bayern + Rheinlandpfalz veranstalten zusammen mit dem Flugsicherheitsbüro
des DAeC am 7. Mai eine 1-woechige Tour durch Frankreich (für D-M, K, und Echo) Dabei
wird auch eine Alpeneinweisung geboten, bzw. die Umschulung auf UL.
ansprechpartner ist Alfred Schmitz 09521 61101


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Corso Italia Dynamic
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Der italienische Importeur FLYITALIA und IKARUSFLUG planen ein Fliegertreffen für DYNAMIC-Piloten
im schönen Italien. Nähere Informationen ab April per Download auf der Homepage
www.ikarusflug.de unter News.

Herzliche Fliegergruesse
Joerg Dommasch
www.pilots24.com
www.ul24.de

 

 

 

 

UL-Fliegen in Österreich ohne PPL-A
von Peter.Schwarzbach@t-online.de
Stand: 07. Februar 2004

Nach der Überlegung des österreichischen Bundesministeriums
für Verkehr, Innovation und Technologie (BM-VIT) vom Dezember
2003, die Sport-Piloten-Lizenz (SPL) in Österreich einzuführen,
haben sich die Einträge der mitteleuropäischen Piloten in unsere
Petitions-Liste für die Anerkennung ihrer SPL auf über 1000 ver-
doppelt (*). Im Januar 2004 haben dann die Präsidien von ÖAeC
und DAeC beschlossen, die SPL-Einführung und SPL-Anerken-
nung aktiv zu unterstützen.

Am 02. Februar 2004 fand das Gespräch im BM-VIT in Wien mit
dem Leiter der obersten Zivil-Luftfahrtbehörde (OZB) und zwei
seiner Mitarbeiter statt. Von unser Seite haben Leo Atzgerstorfer,
Hans Gutmann (beide ÖAeC) und Peter Schwarzbach (Petitions-
Vertreter) teilgenommen.

Es war ein offen geführter Meinungsaustausch über die Gemein-
samkeiten und Unterschiede der Ultraleicht-Fliegerei in Europa
sowie über die derzeitige Rechtslage in Österreich und Deutsch-
land, insbesondere hinsichtlich 'PPL-A und SPL' sowie 'Flugzeug
und Luftsportgerät'. Die daraus resultierenden Schwierigkeiten in-
nerhalb und ausserhalb Österreichs wurden an Beispielen disku-
tiert. Einig war man sich darin, den derzeitigen - für alle Seiten
unbefriedigenden - Zustand baldmöglichst zu ändern.

Denkbar wäre z.B. folgende (noch ungeprüfte) Vorgehensweise:

Österreich bereitet parallel zu der bereits in Arbeit befindlichen
Einführung des internationalen PPL-A eine darauf abgestimmte
SPL-Einführung vor. Damit wäre eine hinreichende Gleichwertigkeit
zu den SPLs im übrigen Europa hergestellt und Österreich bekäme
den ohnehin gewünschten kostengünstigen Einstieg in die Motor-
fliegerei. Gleichzeitig würde man an der Beseitigung der Gründe
arbeiten, die zum 'Ausflaggen' eines Teiles der österreichischen
ULs geführt haben.

Die rechtliche und organisatorische Umsetzung dieser Maßnahmen
braucht jedoch einige Zeit. Aber so lange wollen die in der Petitions-
Liste eingetragenen SPL-Piloten sowie ihre österreichischen Freunde,
Vereine, Gastgeber und Veranstalter nicht mehr warten. Deshalb ist
eine Übergangsregelung für die SPL-Anerkennung ab Frühjahr 2004,
mit der auch die kostenpflichtige UL-Einflug-Antragstellung (gemäß
ÖNfL I-B 62/2001) ausgesetzt wird, vordringlich.

Vorstellbar wäre ein UL-Einflug mit SPL unter Auflagen, wie z.B.
dem Nachweis des Piloten im Flugbuch auf hinreichende Erfahrung
- mit dem betreffenden UL-Typ (?? h) und
- für das Fliegen in den Alpen (?? h) oder ersatzweise
- eine Alpeneinweisung bei einer anerkannten Institution.
Die OZB hat in Bezug auf den Nachweis hinreichender Fähigkeiten
der SPL-Piloten einen hohen Absicherungsbedarf. Hier wird der
ÖAeC in den kommenden Gesprächen versuchen, eine praktikable
Lösung zu erreichen.

Zur Vorbereitung der SPL-Anerkennung und der SPL-Einführung wird
der Leiter OZB kurzfristig ein Arbeitstreffen zwischen Mitarbeitern
der OZB und AustroControl sowie Vertretern des ÖAeC vereinbaren.

(*) Wer sich bisher nicht in unsere Petitions-Liste eingetragen hat,
kann das unter Nennung seiner postalischen Anschrift per eMail an
"Peter.Schwarzbach@t-online.de" jetzt noch nachholen.

Herzliche Fliegergrüße
pilots24.com

 

 

 

 

 

NEWS 2002/2003

UL - Newsletter vom 04.06.2003, Nachtrag zum Brandunfall

 

In einem Telefonat mit dem am 29.05.03 verunglückten Fluglehrer, haben wir heute den genauen Unfallhergang des "Brandunfalles" erfahren können.

Da sich Abweichungen zum ursprünglich bekannt gewordenen Hergang ergeben, möchten wir den Hergang erneut schildern.

Der Flug war geplant als Überlandflug, zur Erlangung der Passagierfluglizenz für den "Copiloten" und sollte von Hangelar über Traben Trabach nach Speyer führen.

Man landete planmässig in TT.

Weil die Heizungsklappe nicht ging, wurde sie in TT manuell auf "Luft nach draussen" gestellt und es wurde vom Cockpit aus noch der Lappen einige, wenige Zentimeter tief "hineingestopft".

Erst beim anschliessenden Weiterflug, kurz vor Idar Oberstein, bemerkte man einen "Geruch" und entschloss sich zur Landung.

Kurz nach diesem Entschluss brach im Cockpit ein Feuer aus, welches sich sehr schnell ausbreitete und zu den bekannten Folgen führte.

Jeder Pilot tut sicher gut daran, einmal zu überprüfen, wie die "Spritleitungen" im Cockpitbereich seiner Maschine verlegt und geschützt sind.

Hier läßt sich unserer Ansicht nach - je nach Baumuster - mit einfachen Mitteln unter Umständen der Schutz gegen Beschädigung oder Feuer deutlich verbessern..

Herzliche Fliegergrüße

 

UL - Newsletter vom 04.06.2003

UL-Fliegen in Österreich ohne PPL-A
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Die von Herrn Atzgerstorfer geführten Verhandlungen mit AUSTRO-Control
über die Anerkennung deutscher UL-Lizenzen in Österreich, d.h. über
das UL-Fliegen ohne PPL-A, sind in ihre entscheidende Phase getreten:

Es wird eine unbürokratische Erweiterungs-Möglichkeit der deutschen
UL-Lizenz mit i n d i v i d u e l l e r Anerkennung für Österreich
angestrebt.

Um Art und Umfang der organisatorischen Abwicklung für beide Seiten
abschätzen zu können, wird eine Liste der interessierten UL-Piloten
zur Vorlage bei AUSTRO-Control erstellt.

Wer also noch in diesem Sommer mit seinem UL ohne PPL-A nach oder
durch Österreich fliegen will, der sollte sich umgehend mit Vor- und
Nachnamen sowie seiner postalischen Anschrift melden ...

entweder per eMail bei
Peter.Schwarzbach@t-online.de

oder per Brief-Post bei
Leopold Atzgerstorfer, Schusterpoint 3, 94072 Bad Füssing.


Herzliche Fliegergrüße

 

UL - Newsletter vom 03.06.2003

Schwere Zwischenfall mit einer C42 durch Brand !
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Am 29.05.03 kam es zu einem schweren Unfall mit einer C42, zudem uns nun genauere Angaben vorliegen.
Wir veröffentlichen diese, weil es einen Anhaltspunkt zur Unfallursache gibt und weil wir hoffen evtl. durch Eure Hinweise weitere Informationen zum Thema "Brandvermeidung" sammeln zu können.

Die Maschine war auf einem Schulungsflug nach Speyer unterwegs, als man einen "verbrannten Geruch" bemerkte.
Daraufhin entschloss man sich zur Zwischenlandung in Traben Trabach. Da der anschliessende Check nichts ergab,
flog man weiter.

Kurz vor Idar Oberstein brach im Cockpit Feuer aus; der Fluglehrer wollte in Idar Oberstein notlanden.

Obwohl man nur noch 2 km vor dem Platz war, musste der Fluglehrer in nur noch 200 m Höhe das Rettungsgerät auslösen,
da sich der Brand schnell weiter entwickelte und ein Verweilen im Cockpit schwierig wurde. Die Türen mussten geöffnet werden, und
beide Insassen hingen bereits mit dem Oberkörper an den Tragflächenstreben der C42 (!)

Der Fluglehrer entschloss sich wegen des Feuers in ca. 8 m Höhe zum Absprung und zog sich dabei innere Verletzungen sowie verschiedene
Knochenbrüche zu. Der Flugschüler fand nicht den Mut zum Absprung und erlitt sehr schwere Verbrennungen.

Der Grund für den Brand ist unklar. Aber in der Heizung befand sich ein Lappen, da sich diese nicht abstellen liess.

Wir raten dringend allen Piloten, Ihre Maschine auf brennbare Materialien - insbesondere bei Modifikationen - zu
überprüfen. Bei einem Brand in grösserer Höhe hilft auch das Rettungsgerät nicht mehr!

Erfahrungen mit "Bränden" bitten wir an unsere E-mail zu senden; wir werden diese sammeln und weiterleiten.
Desweiteren sollten wir einen Aufruf an die zuständigen Stellen starten, mit dem Ziel, dass ein Feuerlöscher an Bord
als Sicherheitszubehör "gewichtsneutral" bleiben muss. Auch unter diesem Gesichtspunkt spricht vieles für die Notwendigkeit
einer neuen Gewichtsklasse.

pilots24 wünscht beiden Piloten eine schnelle, vollständige Genesung.

Herzliche Fliegergrüße

 

 

UL-Newsletter vom 24.05.2003
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Ecolight / Schweiz und Deutschland rücken näher zusammen
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Ecolight-Zulassungsvorschriften verabschiedet

Am 22. Mai trafen sich die Mitglieder des „Competence Center Ecolight-Aircraft“ (CCEA) mit der Ecolight-Projektleitung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zwecks definitiver Verabschie-dung der Ecolight-Zulassungsvorschriften, nachdem seit Anfang Jahr diverse ausländische Vorschriften eingehend studiert und miteinander verglichen wurden.

Für die Zulassung der neuen Motorflugzeugkategorie Ecolight wurden zwischen BAZL und CCEA im gegenseitigen Einvernehmen folgende zwei Kategorien festgelegt:

Ecolight-Kategorie A
Bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 472,5 kg werden für die Schweiz die deutschen Lufttüchtigkeitsvorschriften nach „LTF“ übernommen.
(LTF mit allen Details einsehbar unter www.daec.de/down/index.php?sparte=60 )

Ecolight-Kategorie B
Bis zu einem maximalen Abfluggewicht von voraussichtlich 560 kg gelten für die Schweiz die „Light Sport Airplanes“-Vorschriften (LSA), welche weitgehend an die amerikanische LSA adaptiert sind und im Moment gemeinsam von Deutschland und der Schweiz als europäische Lösung (!!!)erarbeitet werden.

Für die Schweiz gelten für beide Kategorien folgende Einschränkungen: Minimale Flächenbelastung von 20 kg/m2 sowie Beschränkung auf Dreiachsflugzeuge inkl. Motorsegelflugzeuge aber ohne Dreh-flügler. Der Einbezug von sog. Trikes ist noch offen und bedarf weiterer Abklärung zwischen CCEA, BAZL und dem Bundesamt für Umwelt (BUWAL). Zudem werden Ecolight-Flugzeug spezielle Umweltanforderungen erfüllen müssen.


Die Schweiz wird in Zukunft bei beiden Kategorien sehr eng mit Deutschland zusammenarbeiten mit dem Ziel gegenseitiger Abstimmung und Anerkennung. Bis zur definitiven Verabschiedung der „europäischen LSA“ wird sich die weitere Projektarbeit vorerst auf die Zertifizierung von Ecolight-Flugzeugen in der Kategorie A nach „LTF“ konzentrieren.

Voraussichtlich im Herbst 2003 dürften die Aufbauarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass das CCEA als Delegationspartner des BAZL mit praktischen Typenzulassungen beginnen kann, um die voraussichtliche Ecolight-Marktöffnung im 2004 konkret vorzubereiten. Für Ecolight-Herstellerver-tretungen besteht ab ca. Juli 2003 die Möglichkeit zur Einsatzerprobung und weiteren Marktvorberei-tung in Form von Demonstrator-Bewilligungen. Allerdings nur für diejenigen Ecolight-Flugzeug-typen, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit die LTF-Normen erfüllen werden. Das BAZL wird den interessierten Vertretern bis ca. Mitte Juni 2003 ein spezielles Informationsschreiben mit den entsprechenden Bedingungen zukommen lassen. Interessierte Kreise können sich für Fragen und Auskünfte an das CCEA unter smf@dplanet.ch wenden.
Anton Landolt, Präsident SMF & Leiter CCEA

> Die Verabschiedung dieser Regelung ist ein weiterer Schritt in Richtung LSA und auch in Richtung "Einflug in die Schweiz" mit dem UL.
Inwieweit dafür dann allerdings PPL erforderlich sein wird, ist noch offen...


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EMV und TKG Beiträge
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Der DAaeC hält aktualisierte Infos zu diesen Themen bereit unter:
http://www.daec.de/recht/index.htm


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Neuer CT Händler in Norddeutschland
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Die Firma:
CT-Vertrieb, Schulung und Charter
Inh. Uwe Post
Schattweg 120 b
59174 Kamen
Tel. 02307/490900 Fax 02307/490901 Mobil 0170/4403124
uwe.post@t-online.de
www.ct-fliegen.de www.ul-charter.de

am Flugplatz Kamen-Heeren, ist neuer CT Händler und übernimmt ab sofort den Verkauf und Service für den Hochdecker von Flightdesign

Herzliche Fliegergrüße
pilots24.com

 

 

UL-Newsletter vom 20.05.2003

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TKG / EMVG Bescheide
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Die AOPA empfiehlt gegen die derzeit von verschiedenen, je nach Sitz des Flugzeuges von den örtlichen Aussenstellen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ergehenden TKG-Beitragsbescheide zur Fristwahrung Widerspruch einzulegen.

Zur Klarstellung: Es wurden in der Regel in einem Umschlag 5 Seiten versandt

( + 1 Seite Infoblatt):

1. Anschreiben mit Gesamtrechnung ( 1 Seite)
2. TKG-Beitragsbescheid 2000, meist auch für
3. 2001, 2002 (2 Seiten auf Vor- und Rückseite)
4. EMVG-Beitragsbescheid 1999, meist auch für
5. 2000, 2001, 2002 (2 Seiten auf Vor- und Rückseite)

Die Empfehlung zum Widerspruch bezieht sich nur auf die in diesem Umschlag versandten

Beiträge nach dem TKG (Telekommunikationsgesetz) ergangenen Teile des Gesamtbescheides und nicht auf die Beiträge nach dem EMVG (siehe unten).

Dies gilt insbesondere auch für diejenigen Mitglieder, welche die bereits ergangenen Beitragsbescheide für die Jahre 1998 und 1999 nicht mehr anfechten können, weil sie bereits früher für diesen Zeitraum erlassene Bescheide nicht angefochten haben und diese Bescheide damit haben unanfechtbar werden lassen.

Ein Muster für einen solchen Widerspruch für das Jahr 2000 und eventuelle spätere Beitragsjahre (2001/2002) (Frequenznutzungsbeiträge) kann abgerufen werden (siehe Link am Ende dieser Mitteilung). Sollten die RegTP gleichzeitig die Frequenznutzungsbeiträge von mehreren Jahren in einem Bescheid einfordern, so genügt dennoch die Anfertigung eines einzigen Widerspruchs, in dem alle entsprechenden Jahreszahlen eingesetzt werden.

Frist:
Es wird empfohlen, den Widerspruch selbst sobald wie möglich bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (die Außenstelle, die den Beitragsbescheid erlassen hat) einzureichen!

Die Mitglieder müssen folgendes beachten, damit die Monatsfrist für die Einlegung des Widerspruchs gewahrt wird. Sofern der anzufechtende Beitragsbescheid ohne Zustellungsurkunde auf die Post gegeben wurde, gilt er drei Tage nach Aufgabe als zugegangen. Sofern der Beitragsbescheid per Fax übermittelt worden ist, gilt er am selben Tag als zugegangen.

Form:
Der Widerspruch enthält keine Begründung, da die Begründung in einem parallel vom AOPA geführten Widerspruch im Musterverfahren beigefügt sein wird.

Zahlung des Beitrags:
Die einzelnen Widerspruchsführer (DAeC Mitglieder) erheben Widerspruch zur Fristwahrung und zahlen die festgesetzten Beiträge, da Widerspruch und (Muster)Klage nach § 80 Abs. 2 TKG keine aufschiebende Wirkung haben. Die Beiträge müssen also zunächst entrichtet werden. Einen ausdrücklichen Vorbehalt bei Zahlung hält die Behörde für nicht erforderlich.

Kosten:
Mit der Regulierungsbehörde wird derzeit noch über die Notwendigkeit der Einlegung des Widerspruches zur blossen Fristwahrung verhandelt. Hinsichtlich der Kosten sollte jedoch das geliche gelten wie schon bei den Musterwidersprüchen gegen die Bescheide für die Jahre 1998 und 1999. Damals wurde dies Verfahren von der Regulierungsbehörde bestätigt. Es entstehen dann für den Widerspruchsführer keine Kosten, sofern bei einem erfolglosen Musterverfahren der Widerspruch durch den Widerspruchsführer selbst zurückgenommen wird. Die RegTP wird dann keine Verfahrenskosten erheben.

Es entstehen dann Kosten ,wenn der Widerspruchsführer trotz erfolglosem Widerspruch den Widerspruch nicht sofort zurücknimmt oder das Verfahren aus sonstigen Grünen weitergeführt wird.

Weiteres Verfahren:
Die Widerspruchsführer erhalten eine Eingangsbestätigung der RegTP und führen keine weitere verfahrensbezogene Korrespondenz wie z.B. Sachstandsanfragen.

Besonderes:
Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn der Beitragsbescheid aus anderen Gründen (Rechenfehler, falscher Adressat oder ähnliches) angegriffen oder angezweifelt wird. In diesem Fällen sollte der Widerspruch sofort begründet werden. Die RegTP wird dann auch zu diesen Teilbereichen im Falle eines begründeten Widerspruchs abhelfen.

EMV Beiträge:
Die AOPA empfiehlt derzeit nicht, gegen die im gleichen Anschreiben enthaltenen EMV Beitragsbescheide vorzugehen. Etwas anderes gilt, sofern die AOPA Mitglieder auch, was wohl nur bei Vereinen oder Flugplatzhaltern der Fall sein dürfte, stationäre Bodenfunkstellen betreiben. Gegen diese Festsetzungen wird die Erfolgsaussicht einer Klage derzeit geprüft. Angesichts der vielschichtigen Problematik kann eine derartige Prüfung jedoch kaum innerhalb der Widerspruchsfrist erfolgen. Da die AOPA jedoch nur ganz vereinzelt Mitglieder mit dieser Problematik haben dürften, wird die AOPA derzeit kein Musterverfahren führen. Die betroffenen Senderbetreiber sollten vorsorglich Widerspruch einlegen, wenn sie zumindest ihre Chancen wahren wollen.

Rechtsanwältin
S.Glässing-Deiss
Vizepräsidentin AOPA e.V.

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Anmerkung pilots24:
Der DAeC schreibt hierzu:

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WICHTIGE INFO: EMVG-Beitragsbescheide 20.05.2003
In diesen Wochen erhalten alle Betreiber einer Funkstelle Beitragsbescheide für die Jahre 2000 - 2002 über Frequenznutzungsbeiträge und für die Jahre 1999 - 2002 über EMV-Beiträge. Wegen der Frequenznutzungsbeiträge läuft bereits ein Musterverfahren. Auf die bisherigen Informationen nehmen wir Bezug.

Der DAeC hat beschlossen, auch wegen der Erhebung von EMV-Beiträgen Musterverfahren einzuleiten, weil nach der Prüfung der von uns beauftragten Anwaltskanzlei, die uns auch in dem Verfahren wegen der Frequenznutzungsbeiträge vertritt, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erhebung dieser Beiträge aufgrund der EMV-Beitragsverordnung 2002 bestehen. Eine abschließende Beurteilung der Erfolgsaussichten dieses Vorgehens erfordert weitere Feststellungen, die erst im Laufe des Verfahrens möglich sind. Sie werden über das Ergebnis dieser weiteren Prüfung und das weitere Vorgehen unterrichtet.

Damit Ihnen das hoffentlich positive Ergebnis des Musterverfahrens zugute kommt, sollten Sie vorsorglich auch gegen die EMV-Beitragsbescheide zur Fristwahrung innerhalb eines Monats nach Zugang des Beitragsbescheides für die Jahre 1999 - 2002 (und auch gegen eventuelle künftige Bescheide) Widerspruch entsprechend dem beiliegenden Muster einlegen.

Wie schon hinsichtlich der Frequenznutzungsbeiträge bemühen wir uns, bei der Regulierungsbehörde um eine Regelung, wonach für die nur zur Fristwahrung eingelegten Widersprüche nicht die in den Beitragsbescheiden genannten Gebühren erhoben werden. Das Ergebnis werden wir Ihnen unverzüglich mitteilen. (Die EMVG-Beitragsbescheide sind zur Zeit mit folgendem Hinweis
versehen: "Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzliche Kosten - Gebühren und Auslagen - erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 25 €.")

Vorsorglich weisen wir auf folgendes hin: Der von Ihnen eingelegte Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen also die angeforderten Beiträge zunächst bezahlen. Bei Erfolg des Musterverfahrens erhalten die Widerspruchsführer die gezahlten Beiträge mit Zinsen erstattet.

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Forschungsprojekt BEKLAS
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("Bessere Erkennbarkeit von Segelflugzeugen und
Kleinen motorisierten Luftfahrzeugen" Als Schutz vor Kollisionen)

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
(BMVBW) führt das Institut für Flugführung (TU Braunschweig) zusammen mit
ALROUND (Aktionsgemeinschaft luft- und raumfahrtorientierter Unternehmen in
Deutschland e.V., Bonn) sowie der Deutschen Akademie für Flug- und
Reisemedizin (Frankfurt), einen Forschungsauftrag durch mit dem Ziel, die
Kollisionsgefahr in der Luftfahrt weiter zu reduzieren. Ein Arbeitspunkt ist
die Auswertung von Unfall- und Erfahrungsberichten. Daher sind die
Projektpartner daran interessiert, solche Erfahrungsberichte von Piloten zu
bekommen. Auf der Homepage www.beklas.de sind weitere Informationen und eine
Kontaktadresse zu finden.

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Gebrauchtflugzeugmesse
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2. Gebrauchtflugzeugmesse in EDUF (Falkenberg-Lönnewitz) am 01.06.2003 (plus Zephyrtreffen in EDUF (Falkenberg-Lönnewitz) am 01.06.2003

weitere Infos dazu im Netz unter: www.flugplatzloennewitz.de
Verantwortlicher: Ronny Winkelmann Tel.: 0170-9977573

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472.5 kg / LSA
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Wenig konkretes, aber einige Spekulationen haben uns erreicht. Der angekündigte "wichtige" Termin morgen im LBA, zur der von der ELSAMA angestrebten Light Sport Aircraft Klasse, ist kurzfristig abgesagt worden.
Wie man hört, sind sich nicht alle Betroffenen und Beteiligten über die einzuschlagende Richtung einig.

Schade, wie wir meinen, denn ein gemeinsames, transparentes und einheitliches Vorgehen, sowie schnelle Klarheit über künftige Gewichtslimits, wäre jetzt sehr wichtig im Interesse aller!

Bei den Anträgen auf 472.5 kg Zulassung können wohl noch weitere Verzögerungen - zumindest bei den mit BRS Rettungen ausgestatten Geräten - entstehen, da die Hersteller hier, zum Nachweis des Entfaltungsstosses, offensichtlich den Weg direkt zum Hersteller BRS in die USA gehen müssen, was zusätzliche Übersetzungen, etc. erfoderlich macht.

Es bleibt also spannend ...

Herzliche Fliegergrüße
pilots24.com

 

 

Ultraleicht-Newsletter vom 17.05.2003
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Diese News haben 2114 eingetragene Leser abonniert.

Liebe(r) Ikarus Saar anbei der neue UL-Newsletter.

Ein neues ROTAX Service Bulletin schreibt für alle 912 er und 914 er Motoren (zertifiziert/nichtzertifiziert) neue Öl-Füllstände vor.

Künftig müssen 0,4 l. mehr eingefüllt werden !

Details gibt es auf unseren Seiten unter der Rubrik - Sicherheit:
http://www.pilots24.com/news_engine/ul-index.php?showcat=jump&PHPSESSID=&f=3

- In dieser Rubrik veröffentlichen wir immer sicherheitsrelevante News; also öfters mal reinschauen!

 

 

Ultraleicht-Newsletter vom 14.05.2003
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Diese News haben 2029 eingetragene Leser abonniert.

Liebe(r) Ikarus Saar anbei der neue UL-Newsletter.

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Plettenberg EDKP erhaelt UL Zulassung !
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Das wird gefeiert mit einem Fly-Inn am 29.5.03;
jedes anfliegende UL erhaelt eine ueberraschungstuete und es gibt keine Landegebuehr.
Weitere Infos:
www.fliegergruppe-plettenberg-herscheid.com


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Ul´s immer beliebter
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Waehrend der allgemeine Trend bei den nichtgewerblichen Fluegen ruecklaeufig ist, steigt die Zahl der UL-Starts.
Das fuehrt zu einem starken Anstieg des Anteils der Ul-Starts bei den privaten Fluegen insgesamt.
So stieg der Anteil von 9.4% in 1999 auf 24.7% in 2001 (Bayern)


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Und wie laeuft´s bei den 472.5 kg Zulassungen ?
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Dem Luftsportgeraetebuero liegen aktuell 24 Antraege auf ergaenzende Musterpruefung zur Erhoehung der max. Abflugmasse
auf 472.5 kg vor.
Nur 2 Antraege davon beeinhalten allerdings die notwendigen Unterlagen nach LTF-UL 2003,
- momentan werden deshalb nur 1 Doppelsitzer und 1 Einsitzer geprueft -
bei den 22 anderen fehlen die Unterlagen. Hinzu kommen noch 2 Neuantraege auf Musterzulassung nach LTF-UL 2003.
Die neue Bauvorschrift verlangt in einigen Punkten hoehere Anforderungen an die Festigkeit, was u.U. bei den Herstellern
zu Nacharbeiten an ihren Flugzeugen fuehren koennte.
So darf zB, zum Nachweis der Festigkeit der Befestigung des Rettungsgeraetes, der Entfaltungsstoss
rechnerisch nicht mehr auf mehrere Befestigungspunkte verteilt werden, sondern jeder der Befestigungspunkte muss
den 1.3 fachen Entfaltungsstoss alleine halten können. Insbesondere Für die schnellen Highend-Ul´s koennten sich Problem ergeben,
weil die Nachweisgeschwindigkeiten für die Belastbarkeit beim Einflug in Boeen stark gestiegen ist.


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LSA
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Eine erste richtungsweisende Entscheidung steht in Kuerze zum Thema Light-Sport-Aircraft an.
Der Verband der europaeischen Leichtflugzeughersteller ELSAMA arbeitet zusammen mit den Verbaenden DAeC, DULV
und der AOPA an einer neuen, ueber der UL Klasse angesiedelten Leichtlugzeugklasse mit einem MTOW von 560 kg, die an die amerikanische LSA angelehnt ist.
Den europaeischen Herstellern soll dadurch ein "US-kompatible" Bauvorschrift in die Haende gegeben werden, die
Ihnen eine breitere wirtcshaftkliche Basis ermoeglichte. Durch das hoehere Gewicht sollen insbesondere
Sicherheitsstandards verbessert werden und umweltfreundliche Technik gefoerdert werden, deren Einsatz am jetzigen Gewichtslimit scheitert.
Der Entwurf einer Bauvorschrift wurde inzwischen beim zustaendigen Bundesministerium eingereicht,
welches das Vorhaben unterstuetzt. Zur fachlichen Pruefung ging der Entwurf bereits an das LBA
und zur Stellungnahme an die Luftsportverbaende.
Voellig offen ist allerdings noch die Frage, welche Lizenz man kuenftig fuer die neue Klasse benoetigen wird.


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JAR FCL
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Seit 1. Mai gilt sie nun - wir werden am haeufigsten nach den folgenden Aenderungen gefragt:
Medical:
Das Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 wird duch das Zeugnis Klasse 2 ersetzt. Piloten unter 30 muessen sich
alle 5 Jahre, ueber 30 aber unter 50 alle 2 Jahre, und ueber 50 jaehrlich checken lassen. Diese Regelung gilt
für alle Piloten (!) - egal, wann der Schein, oder die Ausbildung gemacht wurde.
Passagierregelung:
Die 60 Stundenregel gibt es nicht mehr. Stattdessen müssen nach Lizenzerhalt 5 Überlandfluege nachgewiesen werden,
davon 2 mit jeweils mindestens 200 km Distanz, einer Zwischenlandung und Fluglehrer an Bord. Anschliessend erfolgt
noch eine praktische Pruefung; über deren Form aber noch Unklarheit besteht.


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Webseite des Monats
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Der Aerokurier hat uns zur Webseite des Monats gekürt - darüber freuen wir uns natuerlich;
sehr erfreulich ist auch die stetig steigende Nutzerzahl - 24.000 Besucher verzeichneten wir
in den letzten 4 Wochen - Dafür vielen Dank!

Herzliche Fliegergrüße
pilots24.com
----------------------------------------------------------------
phon: 0700 pilots24 | web: pilots24.com | pop: info@pilots24.com

 

 

April 2003 nach der Aero:

Infos zur Zulassung 472.5 kg
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Da wir sehr oft nach dem "Stand der Dinge" gefragt werden, möchten wir Euch folgendes dazu mitteilen:

1.) Situation zur Auflastung auf 472,5 kg

Zum Messetermin gab es kein Flugzeug mit MTOW 472,5 kg. Dem Luftsportgerätebüro liegen zahlreiche Anträge der Hersteller vor, jedoch häufig ohne prüfungsfähige Unterlagen.

Die Hersteller können zwei Wege beschreiten:

a) Auflastung eines BFU95-Flugzeugs:
Hier sind nur rechnerische Nachweise zum Thema Festigkeit, Böenlast und Rettungssystemaufhängung gefordert.
Andere Forderungen der neuen LTF-UL - wie z.B. andere Personengewichte - werden nicht verlangt.
Es ist keineswegs so, wie gelegentlich behauptet wird, dass die Nachweise aufwandsmässig einer Neuzulassung gleichkommen.

b) Neuzulassung nach LTF-UL
Natürlich kann auch ein BFU95 - Flugzeug neu nach LTF-UL bemustert werden.

Es ist also angeraten, den jeweiligen Hersteller nach dem Stand der Dinge zu fragen.
Für den Verbraucher entscheidend sind die Eintragungen im Gerätekennblatt. Diese sind im Downloadbereich des Luftsportgerätebüros aktuell einsehbar.

In einer informellen Besprechung der ULKO wurde noch einmal betont, dass die Zulassungsbedingungen nur Minimalforderungen sind. Jeder Käufer und Kunde muss sich im Klaren sein, dass die Brauchbarkeit des Produktes für den angestrebten Verwendungszweck seiner Beurteilung und Entscheidung überlassen ist.

Insgesamt zeichnet sich ab, dass eine Zuladung von knapp 200 kg bei vielen Herstellern angestrebt wird. Flugzeuge mit Leergewichten unter 270 kg werden aufgrund der Werkstoffsituation sehr teuer.

Weitere Erhöhungen des MTOW von UL-s sind nicht zu erwarten.

2.) Situation zur 560 kg Klasse

Die Resonanz auf die verschiedenen Bemühungen ist grundweg positiv. Mit viel Glück könnte eine Einführung für Deutschland im Herbst gelingen. Ein Bauvorschriftsentwurf befindet sich auf dem Weg der Diskussion.
Aber:
völlig offen ist die Lizenzfrage und die technische Verantwortung für diese Flugzeuge.
Ob hier eine kostengünstige und für UL-Piloten attraktive Lösung erreichbar ist, ist nicht mal ansatzweise klar.

Wer vor der Entscheidung einer Neubeschaffung steht, ist gut beraten, sich innerhalb des derzeit überschaubaren Rahmens zu bewegen ( entweder UL / SPL oder VLA / PPL )

#################
Dazu nachmal die letzte Stellungnahme der ULKO vom 22.04.03

Stellungnahme der Ultraleichtflugkommission (ULKO) des DAeC 22.04.2003
zum Entwurf der Bauvorschrift für LIGHT SPORT AIRPLANES (LSA)
in der Fassung vom 28.02.2003

Der vom Herstellerverband ELSAMA, vertreten durch den Präsidenten Herrn L. Kreitmayr, eingebrachte Entwurf der Bauvorschrift für „Leichte Sportflugzeuge“ mit einer MTOM von 560kg wird von der ULKO positiv bewertet.
Der Vorschlag zielt auf eine europaweite Kompatibilität im Leichtflugzeugbau und -markt und soll Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Weiterhin sollen Innovationen zur weiteren Steigerung der Umweltfreundlichkeit in die Entwicklung kurzfristig einfließen können.

Diese Erweiterung der UL-Klasse wird vom DAeC seit Jahren angestrebt und findet seine Niederschrift in der von der ULKO und dem LSGB des DAeC im März 2001 verfassten Neudefinition für UL-Flugzeuge mit einer MTOM von maximal 558kg.
Im August 2002 ist vom DAeC gemeinsam mit dem DULV eine Unterteilung resp. Erweiterung der Klasse UL in zwei Gruppen vorgeschlagen worden: Standard (bis 450kg MTOM + Bonus für Rettungsgerät) und Advanced (bis 558kg MTOM).

Zurzeit stagniert die Entwicklung auf dem UL-Sektor, weil innovative sicherheitsrelevante Ausrüstungserweiterungen und noch umweltfreundlichere Entwicklungen bei den Antrieben und der Zelle nicht (durch einen Masse-Bonus) honoriert werden. Unter diesem Gesichtswinkel ist der Vorschlag des Herstellerverbandes für eine neue und mit einer MTOM oberhalb der MTOM der Standard-UL zu sehen. Dieser Vorschlag deckt sich mit dem Vorschlag der ULKO für eine Advanced-Kategorie , für die die folgenden drei Hauptargumente (für eine zwingend notwen-dige Anhebung der MTOM ) angegeben werden können:

1. Ballistisches Gesamt-Rettungssystem zur Vermeidung von Personenschäden bei Flugunfällen.
Dieses in Deutschland (aber z. Zt. noch nicht in Gesamteuropa) vorgeschriebene Rettungssystem ist bereits in einigen (amerikanischen) Echo-Klasse-Maschinen installiert und ist im Segelflug in Erprobung.

2. Flugsicherheitsausrüstung
Im mit zunehmender Verkehrsdichte belasteten Luftraum bringt ein nicht zwingend erforderlicher Festeinbau einer Flugfunkstation und eine Transponder-Ausrüstung nicht nur eine Verbesserung der Qualität der Avionik-Ausrüstung sondern auch eine aktive Erhöhung der Flugsicherheit. Weitere Ausrüstungserweiterungen zur Erhöhung der Flugsicherheit wie ein ACL sind denkbar und sinnvoll und bringen jedoch alle eine Massen-Erhöhung der Ausrüstung mit sich.

(Last but not least)
3. Umweltfreundlichkeit
Die Verwendung von innovativen Technologien und Baustoffen für den Zellen- und Propellerbau ermöglichen widerstandsarme und somit kraftstoffsparende, aber auch geräuscharme Konstruktionen. Durch die Verwendung von leicht modifizierten Motoren aus der Automobilindustrie als Antriebsaggregat kann das Entwicklungspotential einer Großindustrie genutzt werden. Auf dem UL-Sektor könnten dann sowohl mit Otto- als auch Dieselkraftstoffen betriebene sehr umweltfreundliche Motoren eingesetzt werden, die bereits mit Katalysator ausgerüstet sind. Diese Triebwerke zeichnen sich durch geringen Kraftstoffverbrauch, sowie geringe Schadstoff- und Geräuschemissionen aus.
Ein deutscher UL-Entwickler hat bereits ein UL gebaut, welches einen modifizierten Automotor eines namhaften deutschen Autoherstellers als Antrieb verbunden mit einem innovativen Propeller-Freilauf benutzt. Der Geräuschpegel beim Start unter Volllast beträgt lediglich 54dBA. Bei einem PKW der Golf-Klasse ist ein Lärmpegel von 85dBA im Stand zulässig!

Nach diesen von der ULKO zur zwingend notwendigen Erweiterung der MTOM bei „Leichtflugzeugen“ vorgebrachten Argumenten soll nochmals die Befürwortung des Vorschlages des Herstellerverbandes für eine Bauvorschrift „Leichtflugzeuge“ betont werden.

Für eine detaillierte Stellungnahme würde etwas mehr Zeit benötigt werden, trotzdem kann jetzt bereits angemerkt werden, dass der sich zwar an die amerikanische Definition der „sportsclass“ anlehnende Vorschlag noch an mehreren Stellen konkretisiert und modifiziert werden sollte.

Gerne ist die ULKO als Fachgremium des DAeC bereit, auch bei der weiteren Überarbeitung dieses ersten Entwurfes mitzuarbeiten.


Prof. Dr.-Ing. Klaus-D. Weber
Vorsitzender der Ultraleichtflugkommission

 

 

Abflugmassenerhoehung bei UL-Flugzeugen/ Neue UL-Kategorie


In letzter Zeit wurden einige Berichte ueber eine neue UL-Klasse mit einer Abflugmasse von bis zu 560 kg MTOW veroeffentlicht. Dies hat unter den UL-Fliegern zu Irritationen gefuehrt. Es entstand, hoffentlich unbeabsichtigt, der Eindruck, dass der DAeC als Luftsportorganisation mit seinen Gremien an der avisierten europaweiten Klassenerweiterung unbeteiligt sei. Genau das Gegenteil ist der Fall! Im Interesse einer objektiven Berichterstattung erlaube ich mir einen Rueckblick und zitiere den Punkt 2.1.2 aus dem Protokoll der ULKO-Sitzung im August 2002 woertlich:

2.1.2 uebernahme der Definition der amerikanischen -sportsclass- in EU-Recht
Die von der ULKO, TEKO und dem LSGB verfasste Neudefinition vom Maerz 2001 geht von 485 kg Basisgewicht +3x5% fuer Rettungsgeraet, Flugsicherheit und Umweltschutz aus. Dieser Vorschlag auf 558 kg max. Abfluggewicht liegt im Bundesministerium, bei Europe Airsports und dem Vorsitzenden der CIMA vor.
Der DAeC und der DULV schlagen eine Gruppe Ultraleicht vor, mit der Unterteilung und Standard (bis 450 kg) und Advanced (450 - 558 kg). Dieser Vorschlag ist den Herstellern bekannt und wird von ihnen mitverfolgt. Es ist noetig, die aenderung der JAR 1, Annex 2 des gemeinsamen EU-Standpunktes und der Sportdefinition gleichzeitig zu betreiben, um Aussicht auf Erfolg zu haben.
Nach umfassender Diskussion ueber Gewichtsgrenzen, Gewichtsdefinitionen im sportlichen Bereich, ueber Mindest- und Hoechstgeschwindigkeit, Zulassungszeiten in Deutschland und europaweit, die Verantwortung der UL-Kaeufer und –Piloten wurde folgender Beschluss gefasst:
Der DAeC wird sich mittelfristig um die Gewichtsanhebung auf 495 kg national bemuehen.
Laengerfristig und europaweit wird der Vorschlag von DAeC und DULV verfolgt (eine Gruppe UL mit zwei Gewichtsklassen). {Zitat Ende}

Bekannterweise ist inzwischen durch die zwei beauftragten Verbaende DAeC und DULV nach vielen intensiven Gespraechen in den zustaendigen Ministerien die MTOW fuer UL-Flugzeuge um 22,5 kg (standardisierte Masse Rettungsgeraet) anhebbar.

Von den Herstellern, vertreten durch den Praesidenten des Herstellerverbandes ELSAMA Herrn L. Kreitmayr, ist im Februar 2003 bei der Europaeischen Kommission in der Generaldirektion Transport und Energie dem komm. Leiter der EASA Herrn C. Probst die aus der Gewichtsproblematik resultierende Wettbewerbsverzerrung in der EU (und insbesondere weltweit) dargelegt worden. Ebenfalls anwesend waren die Vertreter der AOPA, des DULV und des DAeC. Vom DAeC war als kompetenter Vertreter der ehemalige Generalsekretaer Herr R. Schuegraf anwesend.
Der inzwischen vom Herstellerverband eingebrachte Entwurf der Bauvorschriften fuer eine innovative und umweltfreundliche Advanced-Klasse mit einer MTOM oberhalb der MTOM der Standard-UL und unterhalb der MTOM der Echo-Klasse (genannt „Leichte Sportflugzeuge“) lehnt sich aus Kompatibilitaetsgruenden stark an die amerikanischen Vorschriften an. Dieser Vorschlag fuer die neuen Bauvorschriften ist vom BMVBW an die luftsporttreibenden Verbaende zur kurzfristigen Stellungnahme weitergereicht worden.

Die Ultraleichtflugkommission des DAeC wird die von ihr avisierte und durch den Entwurf einer Bauvorschrift durch die ELSAMA untermauerte neue Klasse „Light sports aircraft“ positiv bewerten.

Prof. Dr. Klaus-D. Weber
Vors. ULKO beim DAeC

+++++++++++++++++++++++++

Anmerkung von pilots24 dazu:

Wir koennen es leider nicht oft genug betonen - bedenkt bei allen oeffentlichen Diskussionen ueber "kontroverse"
Themen, dass damit an verschiedenen Stellen auch ein negativer Eindruck hervorgerufen werden kann, der bestimmte
Handlungsweisen unabdingbar macht.
Hierdurch werden evtl. UL-Piloten, Hersteller und generell das UL-Fliegen in nicht zutreffender, oder unangemessener Weise wahrgenommen,
was letztlich unserem Sport nur sehr schaden kann.
Letztlich haben WIR es in der Hand, wie wir wahrgenommen werden und was wir daraus machen.
Joerg

+++++++++++++++++++++++++

Neue UL-Zulassung EDKP (PLETTENBERG - Huelinghausen)
Das wird gefeiert und zwar mit einem Fly-in am 29.05.03 (Himmelfahrt)

Kontakt: Daniel Gaertner, Tel. 0170-2150595

News:
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Vereinfachte Nachprüfungen von Höhenmessern erlaubt 08.04.2003

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gewährt Haltern von Luftfahrzeugen, die nicht gewerblich genutzt werden und nach Sichtflugregeln betrieben werden, eine vereinfachte Prüfung der Höhenmesser. Dieser Check im Rahmen der Jahresnachprüfung ist ausreichend, wenn die vom Hersteller vorgegebene Toleranz der Anzeige eingehalten wird.
Die Technische Kommission des DAeC hatte sich beim LBA für diese Regelung eingesetzt. Die geplante Bestimmung zur umfangreichen Prüfung der elektronischen Ausrüstung, der Transponder sowie der statischen
Druck- und Höhenmesseranlagen hätte Luftsportler und ihre Vereine außerordentlich belastet, da die gängigen VFR-Höhenmesser die Kriterien nicht erfüllt hätten. Nach NfL II 23/03 vom 6. März 2003 gilt:
Die Transponderanlage inklusive des Abfragemodus C ist in Abständen von 12 Monaten und die übrige elektronische Ausrüstung in Abständen von 24 Monaten einer umfassenden Nachprüfung zu unterziehen.

+++

EDFM - Mannheim erhält UL Zulassung!
Details, siehe UL-News

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Aero 2003 - Sonderlandeplatz Sauldorf Boll
Hier bietet sich eine stressfreie Möglichkeit mit dem UL zur Aero zu fliegen..
Details, siehe Ul-News

+++
C 22 Renaissance?
Comco präsentiert auf der Aero u.a. eine modernisierte Version des Klassikers.
Das Bild des Prototyps zeigt eine bis ans hintere Ende der Flächen auslaufende
Vollverkleidung des Motors.
Leider sind noch keinerlei Info´s zu Preis und Nachrüstbarkeit verfügbar.


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Neues bei pilots24.com:
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Vor wenigen Tagen ist unser neues, kostenloses Flugzeug-Reservierungssystem "LISA"
online gegangen. Es ermöglicht das "managen" von Flugzeugen, Fluglehrern und das Führen von Flugbüchern, sowie die Kommunikation - ideal für Vereine und Flugschulen ..
Ein Gästelogin ermöglicht einmal "hineinzuschnuppern".


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Neue Produkte:
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Flymap:
DAs Flymap ist eine neue, preiswerte Lösung für die Moving Map Darstellung und Naviagation auf
dem PDA im Flugzeug und enthält auch die DFS Sichtanflugkarten.

Details, siehe in unseren Gelbe Seiten unter "Software"


Master Caution System:
Das MCS für UL+Experimental erleichtert die Motorenüberwachung, indem es automatisch verschiedene Instrumente überwacht.
Es ist recht preiswert, 150gr. leicht und kann selbst eingebaut werden - eine sinnvolle Ergänzung der Flugsicherheit.

Details, siehe in unseren Gelbe Seiten unter "Avionik"

Ul-Theorie Programm:
Für nur 25 EUR erhält man ein Programm mit den neuen offiziellen Prüfungsfragen. Es gibt verschiedene
Lernmodi und Analysen des Lernerfolges - Super für Neulinge, aber auch als "Refresher" zu empfehlen.

Details, siehe in unseren Gelben Seiten unter "Software"

Segelflugzeugschlepp:

Für die Ultraleichtflugzeuge "Kappa KPD-2U", Ikarus C 42 und Ikarus C 42
B (in der Version mit Rotax 912 ULS und Propeller Warp Drive 3-Blatt)
wurde die ergänzende Musterzulassung für den Segelflugzeugschlepp
erteilt.

Zulassungsfähig sind nun:

TL 232 Condor 61145
CT 61151
Wild Thing 61152
FK 9 MK 3 61102.1
Zodiac CH 601 D 61144
UW-9 Sprint 61172
P 92 S 100 61138.1
Remos G-3 Mirage 61109.1
KPD-2U 61175
Ikarus C 42 61141
Ikarus C 42 B 61141.1


++++

MTOW 472,5 kg:

Aufgrund der vielen Anfragen:
Beim DAeC ist für noch kein UL eine ergänzende Musterzulassung MTOW
472,5 kg erteilt. Wir gehen davon aus, dass die Musterbetreuer derzeit
beim Erstellen der Prüfunterlagen bzw.-nachweise sind.
Maßgeblich sind die Gerätekennblätter, in denen die max. Abflugmasse
eingetragen ist.

++++

UL Rettungsgeräte:

Nach dem UL-Rettungsgerät "Magnum 300 Speed Softpack" erhielt jetzt auch
"Magnum 300 Speed Container" die Musterzulassung.
Die Gerätekennblaetter werden demnächst auf unserer Homepage downloadbar
sein.

 

UL - News Januar/Februar/März

 


Themen heute:
1. Wiederstarterlaubniss in Baden-Württemberg (NFL-I 11/03)
2. Neuer Online-Shop Junkers-Profly
3. Flugplätze: DFS fordert schärfere Kontrollen an Flugplätzen
4. Über eine halbe Millionen Zugriffe auf www.daec.org
5. Neuer Fluglehrerlehrgang in Leverkusen auch
für PPL-Fluglehrer-Umschulung
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1. Wiederstarterlaubniss in Baden-Württemberg (NFL-I 11/03)

Wiederstarterlaubnisse gem. §25 (1) und (2) nach einer Notlandung werden
in Baden-Württemberg vom jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidium
erteilt. Diese sind während der üblichen Dienstzeiten unter folgenden
Rufnummern erreichbar:

Reg. Stuttgart 0711-9042804 od. 0171-2294996
Reg. Karlsruhe 0721-9262627 od. 9263508
Reg. Freiburg 0761-2081408 od. 2081409
Reg. Tübingen 07071-7573684 od. 7573405

Diese Bekanntmachung ersetzt die Veröffentlichung in den NFL I-118/95
welche hiermit aufgehoben wurde!
(Lt. NFL I-11/03 Regierungspräsidium Stuttgart vom 09.01.2003)
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2. Junkers mit neuem Online-Shop

Unter der alten Adresse von Junkers-Profly www.junkers-profly.de ist
jetzt ein neuer sehr guter und einfach funktionierender Shop
programmiert worden.
Unter den bekannten Artikeln von Junkers (Rettungssysteme der Typen
MAGNUM/Magnum Speed und Propeller ) sind auch weitere Zubehörartikel
wie z.B. günstige Funkgeräte/Intercomanlagen für Ultraleichtflugzeuge
(FILSER ATR 56 für z.B. 758,--€) in der Datenbank eingebaut.
Der Shop bietet folgende Rubriken:
Rettungssysteme UL - Zubehör Junkers Propeller SportProp
Propeller Kremen Propeller Fliegerzubehör Avionik Headsets
Bordzubehör
Unter einer weiteren RUBRIK „Spezielles“ erhält man Infos über die
Flugschule und das TRIKE!

Junkers Profly hat jetzt eine Flugschule genehmigt bekommen!
Am Flugplatz Kulmbach in Franken wird auf C22 und C42 geschult. Geboten
wird eine Grundschulung /Umschulung und Einweisung in Theorie und
Praxis
Fordern Sie Unterlagen an Tel.: 09221 / 5444 oder 91363

Das Trike welches Junkers im Programm hat, ist aus einer selbstragenden
Schale gefertigt.
Mit diesem Trike wurden schon eine Weltmeisterschaft eine
Europameisterschaft und der 2 und 3 Platz bei der DM erflogen.
Die Achsschwinge ist aus Komposit-GFK. Das Trike hat durch seine
besondere Bauweise eine hervorragende Aerodynamik dadurch ist ein hoher
Geschwindigkeitsbereich und ein sparsames Fliegen gewährleistet. Es ist
für doppelsitziges Fliegen ausgelegt. Selbstverständlich kann damit auch
geschleppt werden.
Das Trike wurde neu überarbeitet und ist ca 13 cm länger als die
Vorgängerversion.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an G.Haselmann bei
www.junkers-profly.de oder per Telefon an (49) 9221-913 63 Fax ....65
---------------------------------


3. Kontrollen sollen verschärft werden

Ein Specher der DFS fordert schärfere Kontrollen auch an kleinen
Verkehrslandeplätzen/Sonderlandeplätzen aufgrund des gestrigen Vorfalls.
Ein geistig „verwirter“ ehemaliger lizenzinhaber mit PPL-A hatte mit
gezogener waffe in babenhausen einen Motorsegler in seine gewalt
gebracht. Der pilot mußte auf der Startbahn (kurz vor dem Start)
aussteigen. In der Folge mußte der Flugplatz Frankfurt für den gesamte
Flugverkehr gesperrt werden.

Jetzt schreit alles nach schärferen Kontrollen. Wir können uns dieser
Forderung nicht anschließen!!!
Es ist und es war immer möglich, das einige wenige Personen (ob geistig
verwirrt oder mit enormer krimineller Energie) der allgemeinheit Schaden
zufügen können. Deshalb aber gleich nach schärferen Kontrollen zu
schreien, evt. gar schärfere Gesetze durchsetzen zu wollen, halte ich
persönlich für erhebich übertrieben.

Personen die solche Taten planen, lassen sich auch nicht durch
„schärfere Kontrollen“ an kleinen Flugplätzen abhalten, das hat uns der
11. September 2001 ja zu genüge bewiesen.
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4. Über eine halbe Millionen Zugriffe auf www.daec.org

Vor zwei Tagen haben wir die Zahl von 500 000 Zugriffen überschritten.
Deshalb ein kleiner Dank an all unsere treuen Leser und Webbesucher.
Wir wollen auch in Zukunft für unsere Piloten ein besonders gutes
Angebot bieten. Deshalb wird unser Angebot komplett erweitert und
erscheint aller voraussicht nach im März 2003 mit neuem Outfit und
verbesserten Funktionen.
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5. Neuer Fluglehrer, FL-Umschulung und Assistentenlehrgang im September
2003

Auch in diesem Jahr findet wieder ein Kombi-Fluglehrer Lehrgang statt.
Diesmal zentral gelegen am Sonderlandeplatz Leverkusen-Kurtekotten
(Luftsportclub Bayer Leverkusen)
Alle Infos und Anmeldeunterlagen sind im Downloadbereich abrufbar unter
www.daec.org/daec

Folgender Ablauf ist für den UL-Fluglehrerlehrgang mit Fortbildung vom
20.09. - 30.09.2003 geplant:

Die Termine im einzelnen:
1. Auswahlprüfung zum Assistenten-Lehrgang am 20.09.2003
2. Assistentenlehrgang vom 21.09. - 30.09.2003
3. Fluglehrerabschlusslehrgang vom 21.09. - 23.09.2003
4. PPL-Lehrer Umschulung auf UL-Lehrer am 21.+ 22.09.2003
5. Fluglehrerfortbildung am 21.09.2003

Erläuterung zu 1 + 2:
Voraussetzung mindestens 150h praktische Erfahrung auf verschiedenen
Typen, guter Leumund.

Erläuterung zu 3:
Voraussetzung ist eine absolvierte Assistententätigkeit an einer
genehmigten Flugschule. Bestättigung über die erfolgreiche Ausbildung
von mindestens zwei Schülern unter Anleitung.

Erläuterung zu 4:
Voraussetzung ist der Besitz der Luftsportgerätelizenz,70h Flugerfahrung
auf UL und eine 3 monatige Assistentenzeit an einer genehmigten
Flugschule vor Beginn des Lehrgangs!
Anmeldungen und Anfragen an den Lehrgangsleiter Elmar Erven:
erven@de.ibm.com oder ausbildung@daec.org

Zusätzlicher Hinweis für PPL-Lehrer:
Bedingungen für PPL-Lehrer Umschulungen nach aktueller LuftPersV

Als Beispiel nehmen wir einen PPl-Lehrer der noch nicht im Besitz des
SPL-Beiblattes F ist! Die Bedingungen sind wie folgt:

Umschulung zum UL-Piloten an einer zugelassenen Schule (mind. 5h)
Danach praktische UL-Flugerfahrung sammeln (mind. 20h) dies ist für das
Passagierfliegen nötig. (Unser Antrag auf Erleichterung an das BMVBW
wurde ja bekanntlich abgelehnt!
Mit eingetragener Passagierflugberechtigung kann sich der Lizenzinhaber
an einer Schule als Assistent melden lassen. Dort muss er mind. 3 Monate
Assizeit absolvieren. Er muss zum Beginn des Fluglehrerlehrgangs mind.
70h Gesamtflugzeit auf UL vorweisen können.
Jetzt ist noch der Wochenendlehrgang (2Tage) für die
PPL-Lehrerumschulung auf UL-Lehrer zu besuchen. Der nächste findet am
21.September 2003 in Leverkusen statt (siehe oben und unter Downloads im
Web auf www.daec.org/daec.)
weitere akt. News erhalten Sie ständig auf unseren Webseiten.

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Herzliche Grüsse
Euer Ralf Gross
Webmaster

 


Ultraleicht-Newsletter! Herausgegeber: Ralf Gross
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10.01.2003

Ultraleicht-Newsletter! Herausgegeber: Ralf Gross
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Diese News haben 1673 eingetragene Leser abboniert.

Liebe(r) Ikarus Saar anbei der neue UL-Newsletter.

!!! EILMELDUNG !!!
Themen:

1. NFL-II- 87/99 muss zurückgezogen werden!
Zwei Piloten dürfen nicht zusammen fliegen ohne 60h!!!)
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1. Rücknahme der NFL-II-87/99, Passagierflugregelung bei 2
Lizenzinhabern

Die hier beschriebene NFL – II wurde am 23.07.99 vom Leiter des
Luftsportgerätebüros Rainer Hüls (damals noch in Heusenstamm b.
Frankfurt) veröffentlicht. Danach dürfen (durften) zwei Piloten als
Inhaber des SPL-F zusammen in einer Maschine fliegen ohne die 60h / 20h
Regel nach §84a LuftPersV zu erfüllen!

Das wird nun in Kürze (voraussichtlich vom LBA) zurückgezogen, da es
gegen luftrechtliche Bestimmungen/Gesetze (LuftPersV) verstößt. Dies
wurde im Verkehrsministerium (Rechtsabteilung) geprüft!

Wie kommt das zustande?

Auch hier spielt die Gewichtsproblematik aus 2002 eine gravierende
Rolle. Bei einigen Kontrollen mit anschließenden Anzeigen wurde
festgestellt, dass der überprüfte Pilot doppelsitzig geflogen war ohne
im Besitz der Passagierflugberechtigung zu sein. Da dieser Pilot/Piloten
sich auf die Veröffentlichte NFL-II-87/9 bezogen hat, ging man der Sache
nach und stellte fest, dass diese NFL hätte niemals veröffentlicht
werden dürfen, zumindest nicht in dieser Form.
(Download auf unserer Webseite unter www.daec.org/daec in der
Rubrik-Luftrecht Wichtige NFL I+II Nachrichten )

Warum nicht, muss man sich fragen?
++++++++++++++++++++++

Betrachten wir den Originaltext der LuftPersV §84a
(1) Luftsportgeräteführer bedürfen für Passagierflüge oder für
Passagiersprünge einer Passagierflugberechtigung.

(2) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung,
Passagierflüge mit doppelsitzigen Ultraleichtflugzeugen durchzuführen,
sind

1. eine praktische Tätigkeit als verantwortlicher
Ultraleichtflugzeugführer von 60 Flugstunden und

2. die Durchführung von 5 Überlandflügen, davon mindestens 1
Überlandflug mit einer einfachen Entfernung von mindestens 100 km nach
Erwerb der Erlaubnis.
§§ 97 a und 122 Abs. 1 bleiben unberührt. Für Führer von aerodynamisch
gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Erlaubnis für
Privatflugzeug-, Motorsegler- oder Segelflugzeugführer besitzen,
ermäßigt sich die praktische Tätigkeit nach Satz 1 Nr. 1 auf 20
Flugstunden nach Erwerb der Erlaubnis für Ultraleichtflugzeugführer.

+++++++++++++++++++++++
Hier ist also genauestens geregelt, was zu erfüllen ist! Diese
Verordnung kann nicht durch eine NFL teilweise außer Kraft gesetzt
werden und genau das ist hier geschehen, natürlich in unserem Sinne.

ORIGINALTEXT DER NFL-II-87/99 : Passagiere in einem Luftsportgerät sind
Insassen, die nicht berechtigt sind dieses Gerät zu führen.

Es wurde also definiert und festgelegt, dass ein SPL-F Pilot kein
Passagier ist bzw. sein kann! Dies ist aber auch schon aus
Versicherungs-Haftungsgründen fraglich.

LuftVG §44
(1) Wird ein Fluggast an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- und
Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder sonst gesundheitlich
geschädigt, so ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den Schaden zu
ersetzen. Das gleiche gilt für den Schaden, der an Sachen entsteht, die
der Fluggast an sich trägt oder mit sich führt.

und

LuftVG§46
1) Im Falle der Tötung oder Verletzung einer beförderten Person haftet
der Luftfrachtführer für jede Person bis zu einem Kapitalbetrag von
600000 Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 36000 Euro.

(2) Die Haftung des Luftfrachtführers für Gegenstände, die der Fluggast
an sich trägt oder mit sich führt oder die als Reisegepäck aufgegeben
sind, ist auf einen Höchstbetrag von 1700 Euro gegenüber jedem Fluggast
beschränkt.
+++++++++++++++++++++

Nun damit bekommt die 60h/20h Regel wieder volles Gewicht für Anfänger
und auch für PPL-Umschüler, zumindest bis zur Veröffentlichung der neuen
LuftPersV die voraussichtlich Mitte diesen Jahres in Kraft treten
soll:

Danach gilt dann folgendes für die Passagierberechtigung (diese bleibt
nach wie vor erhalten!!! ):

5 h Überlandflug mit Fluglehrer, davon mindestens 2 Flüge mit
Zwischenlandung über eine Entfernung von mind. 200Km
Lizenzinhaber mit PPL-A/B oder C erhalten dann automatisch diese
Passagierberechtigung mit der Lizenzausstellung.

Trotz allem, ein schönes Wochenende
Herzliche Grüsse
Euer Ralf Gross
Webmaster

 

13.01.2003
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Diese News haben 1683 eingetragene Leser abboniert.

Liebe(r) Ikarus Saar anbei der neue UL-Newsletter.

Themen:
1. Bundesamt f.Umwelt: Lärmumfrage
2. Unfall mit zwei Toten
---------------------------------------------
1. Lärmumfrage u.a. zum Fluglärm

Von unserem Sportreferenten veröffentlichen wir folgende Meldung:

Liebe Fliegerfreunde,
im Internet gibt es eine Online-Umfrage des Umwelt-Bundesamtes zum Thema
"Lärmbelastung". Je mehr Flieger sich daran beteiligen, die nicht(!) ein
Kreuzchen bei: "Ich fühle mich durch Fluglärm beslästigt" machen, um so
besser. Also mitmachen und möglichst andere Piloten darauf aufmerksam
machen.
Die Adresse lautet:

http://www.umweltbundesamt.de/laermumfrage/index.html

Gruß Wolfgang Lintl-Referent Sport Ultraleichtflug
--------------------------------------------------------

2. Tödlicher Unfall mit Ultraleicht

Bei einem Absturz mit einem Ultraleichtflugzeug sind am Samstag zwei
Männer ums Leben gekommen. Wie die Polizei in Limburg-Nord/Venlo
mitteilte, waren ein 57-Jähriger Fluglehrer und ein 50-Jähriger aus
Helmond/Holland in dem UL auf einem Schulungsflug. Beim schulen von
Durchstartübungen stürzte das Flugzeug nach Angaben der Polizei ab,
wobei beide Insassen tödlich verletzt wurden. Polizei und Feuerwehr
halfen, die beiden Piloten aus dem Wrack zu bergen. Der Unfall wird vom
Niederländischen Luftfahrtamt durch Experten untersucht.
Der Typ des Luftfahrzeuges ist noch unbekannt.
------------------------------
Herzliche Grüsse
Euer Ralf Gross
Webmaster

 

UL Jahressportflug 2003
------------------------------------------

Der Berliner und der Brandenburger
Luftsportlandesverband des DaeC
-als Veranstalter

sowie
der Ultraleichtflieger-Club
Märkische Schweiz
- als Ausrichter


führen vom 01. Februar - 30. November diesen Jahres für alle UL-Piloten den UL-Jahressportflug 2003 durch.
Die Veranstalter, der Ausrichter und der Organisator des UL-Jahressportfluges 2003 laden alle Piloten aus den Bundesländern zur Teilnahme an der nun schon zum zweitenmal organisierten Sportflugveranstaltung herzlich ein.
In 6 annähernd gleichen leistungsspezifischen Sportflugklassen können die Piloten mit ihren Sportfluggeräten an der Veranstaltung teilnehmen. Jeder Teilnehmer kann in den 10 Monaten des Wettbewerbs seine Streckenflüge einreichen und bewerten lassen. Selbstverständlich sind auch Piloten herzlich willkommen, die nur wenige Flüge durchführen und so trotzdem aktiv zum Gelingen dieser Veranstaltung beitragen.
Die Ausschreibung sowie weitere Informationen können im Internet auf der Seite des Ultraleichtflieger-Clubs e.V. Märkische Schweiz unter www.wilfried-meissner.de abgerufen werden.


Werner Hempel
Sportflugorganisator

 

FEBRUAR

 

Themen:

1. Endlich: Neue BFU wird am 20.02. per NFL veröffentlicht!
2. Hitliste aller Zulassungen fertig
(Änderung gegenüber News vom 16.01.2003)
3. Umstellung der Domain ende des Monats
4. Regelung UL-Betrieb am Flugplatz Dingelsted
5. keine Unfälle in den letzten Wochen
-------------------------------------------

1. Am 20.02. wird die NFL mit den Bauvorschriften veröffentlicht!

Lange hat man auf die neuen Lufttüchtigkeitsanforderungen gewartet.
Jetzt ist es bald soweit. Am 20.d. Monats wird per NFL-II-17/03 das 40
Seite Buch der Bauvorschriften veröffentlicht! Damit wird dann die alte
BFU auf unserer Webseite ungültig. Diese wird auch nicht mehr
aktualisiert sondern es wird die NFL nach Abstimmung mit der DFS zum
Download bereit gestellt.

Damit können die Hersteller nun die Zulassung/Auflastung für 472,5KG
beantragen.
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2. HITLISTE ALLER ZULASSUNGEN FERTIG

Gegenüber unserer News vom 16.01.2003 haben wir eine Änderung
durchgeführt. Wir haben uns die Daten vom DULV besorgt um eine
Deutschlandweite Gesamtübersicht zu bekommen, alles andere wäre Unsinn
gewesen.

Dadurch haben sich einige Verschiebungen ergeben.
Einzusehen auf der Webseite unter der Rubrik FLUGZEUGE!
www.daec.org/daec sind beide Listen.
Einmal die Gesamtzulassungen seit 1983 und die zweite Top-Liste zeigt
die gefragtesten Flugzeuge im Jahr 2002!
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3. Umstellung unserer kompletten Webseite daec.org

Wie schon einmal angekündigt, wird zwischen dem 23.02 bis -28.02.2003
die Umstellung der DOMAIN auf den eigenen Server von Jörg Dommasch
durchgeführt.

Dadurch kann es evt. zu kurzfristigen Ausfällen kommen, d.h. die Seiten
werden dann vorübergehend evt. nicht erreichbar sein.
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4. Flugplatzverkehr für den Sonderlandeplatz (UL) Dingelsted

Am 20.02.2003 tritt die NfL-I 55/03 in Kraft. Diese regelt den
Flugplatzverkehr für den Sonderlandeplatz (UL) Dingelsted
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5. In den letzten Wochen gab es keine Unfälle zu vermelden


Herzliche Grüsse
Euer Ralf Gross
Webmaster

Vera Klemm schrieb:
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> DAeC-Presseverteiler
> --------------------------------------------------
>
> Sicherheit an Flugplätzen der Allgemeinen Luftfahrt

>
> Um über geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Terror im Luftverkehr,
> speziell im Luftsport, zu beraten hatte der Koordinator für Luft- und
> Raumfahrt, Dr. Ditmar Staffelt den DAeC-Präsidenten Gerhard Allerdissen
> zu einem Gespräch am 20. Januar 2003 nach Berlin eingeladen. Präsident
> Allerdissen hat dem Koordinator zugesagt, einen Maßnahmenkatalog
> vorzulegen. Ziel ist es, effektive, machbare Möglichkeiten aufzuzeigen,
> die Menschen und Material vor dem Missbrauch durch Terroristen schützen
> sollen.
>
> Der DAeC plant in zwei Arbeitskreisen dieser Aufgabe nachzukommen. Eine
> Gruppe unter Leitung von DAeC-Vizepräsident Hermann Kleber, der auch an
> dem Gespräch in Berlin dabei war, wird Empfehlungen für den Schutz der
> Flugzeuge vor Diebstahl und Fremdnutzung erarbeiten. In diesem Kreis
> werden vor allem technische Vorrichtungen und Möglichkeiten auf Eignung
> geprüft. Beim zweiten Thema, unter Leitung von DAeC-Vizepräsident Gaidis
> Neimanis, geht es um den Schutz der Vereinsflugplätze vor krimineller
> Nutzung. Speziell die Fluglehrer und der Vorstand der Vereine tragen
> dabei eine besondere Verantwortung. Sie betreuen nicht nur die Gäste am
> Platz, sondern müssen auch Schüler und Mitglieder für den
> verantwortungsvollen Umgang mit Vereinsbesitz sensibilisieren.
>
> Die Leiter der Arbeitsgruppen nehmen Initiativen der Vereine gerne auf,
> um spezifische lokale Bedingungen auf allgemeine Gültigkeit zu prüfen.
> Außerdem stehen sie als Ansprechpartner für spezielle Fragen und Wünsche
> der Vereine zur Verfügung.
>
> Der DAeC reagiert mit diesem Vorgehen auch auf Veröffentlichungen des
> Europäischen Parlaments. Im Dezember hatte die EU mit dem Entwurf einer
> Verordnung Aufsehen erregt, die aufwändige Sicherheitsvorkehrungen und
> Maßnahmen vorsehen. Für die Flugplätze der Allgemeinen Luftfahrt haben
> die zuständigen Behörden die Möglichkeit, Sonderregelungen und
> alternative Schutzmaßnahmen zu verordnen, die den Bedingungen an diesen
> Plätzen Rechnung tragen.
>
>
> --
> Dies ist eine Nachricht des DAeC-Presseverteiler
>
>

>Liebe Leserin,
> lieber Leser,
>

>
> dass ehrenamtliches Engagement für das Vereinswesen unverzichtbar
> ist, machen folgende Zahlen deutlich: Zur Zeit leisten 2,7 Mio.
> Ehrenamtliche im Sport über 500 Mio. Stunden wertvolle Arbeit pro Jahr.
>
> Im Rahmen der Fachtagung "1. Internationale Hamburger Sport Tage"
> hielt Rainer Brechtken, Präsident des Deutschen Turnerbundes, einen
> sehr interessanten Vortrag zum Thema "Ehrenamtliches Engagement
> im Verein" und stellte neun Thesen auf, wie Strukturen geschaffen
> werden können, damit die Ausübung eines Ehrenamtes auch in der
> Zukunft Freude bringen kann.
>
> Die "Neun Thesen zum Ehrenamt" stehen für Sie seit Dienstag, den
> 4. März im Portal http://www.ehrenamt-im-sport.de bereit.
>
>
> Und dieses sind die Themen der Ausgabe 13/März 2003

>
> März-Schwerpunkt: Effiziente Büroarbeit
> Internet-Tipp: Die Top 100 Freeware-Tools
> Ehrenamt-Empfehlung: Die besten Portal-Links
>
>
> Thema Nr. 1: März-Schwerpunkt Effiziente Büroarbeit
>
> Gleichgültig, ob nun elektronisch oder mit der guten alten Post -
> die ungefilterte Flut von wichtigen und weniger wichtigen
> Informationen, Terminen, An- und Abmeldungen, Startpass-
> Beantragungen, Steuer-Erklärungen, Sozialabgaben-Formularen und
> vielem mehr lässt viele Ehrenamtliche, die die "Geschäftsstelle" ihres
> Vereins übernommen haben, manchmal schier verzweifeln. Um so wichtiger
> ist es, einige Tricks und Kniffe zu kennen, wie man sich diese Arbeit
> etwas erleichtern kann. "ehrenamt-im-sport.de" hat dazu einige
> Materialien als Hilfestellung erstellt und wird das Thema im März
> schwerpunktmäßig behandeln.
>
>
> Thema Nr. 2: Die Top 100 Freeware-Tools
>
> "Nichts im Leben ist umsonst und falls doch, dann taugt es nichts."
> Zwei Vorurteile, die schon längst überholt sind. Vor allem, wenn es um
> kostenlose Software aus dem Netz geht. Dort gibt es Spitzen-Software
> zum Nulltarif. Freenet.de hat die besten 100 Freeware-Tools
> zusammengestellt. Vom kompletten Office Paket über komplexe
> Videobearbeitung bis hin zur professionellen Firewall. Hier geht es zu
> den kostenlosen Downloads:
> http://www.freenet.de/freenet/computer/software/freeware/top50_freeware/inde
> x.html
>
>
> Thema Nr. 3: Empfehlung - Die wichtigsten Ehrenamt-Links im Februar:
>
> Monatsschwerpunkt Februar 2003: Bessere Kommunikation im Verein:
>
> Delegieren will gelernt sein
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=532
>
> Wie man mit der Informationsflut fertig wird
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=525
>
> Auch faires Miteinander gehört zur Kommunikation
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=517
>
> Interne Kommunikation wird oft vernachlässigt
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=507
>
>
> News:
>
> Saarländischer Förderpreis "Ehrenamt" auch in diesem Jahr
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=534
>
> Deutsches Sportabzeichen: Internetportal jetzt online
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=533
>
> Steuer- und Sozialversicherungsrecht
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=531
>
> Bitburger startet Vereinsförderung in NRW
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=526
>
> Ab 2003 gelten neue GEMA-Tarife
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=522
>
> DSB-Förderpreis "Pro Ehrenamt" vergeben
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=519
>
> "FIT FOR FAIR" mit 20.000 Euro dotiert
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=516
>
> DSB-Führungsakademie mit Programm bis Juni 2003
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=515
>
>
> Interview:
>
> Armin Schwarz: "Die Sache muss im Vordergrund stehen"
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=528
>
> Susi Erdmann: "Ich möchte mich schon einbringen"
> http://www.ehrenamt-im-sport.de/presse_detail.php?id=508
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> Deutscher Sportbund und Commerzbank
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